Mitarbeiter/innen Informationen
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
wir möchten Sie darüber informieren, dass für Unternehmen unserer Größe das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ab dem 17.12.2023 in Kraft tritt. Dieses Gesetz schützt Sie als Hinweisgeber vor möglichen negativen Konsequenzen seitens des Unternehmens aufgrund gemeldeter Missstände und unterstützt Ihre Bemühungen um eine faire und rechtmäßige Arbeitsumgebung.
Missstände, die gemeldet werden können, sind zum Beispiel:
Betrug, Diebstahl oder Unterschlagung
Diskriminierung oder Belästigung am Arbeitsplatz
Gesundheits- und Sicherheitsrisiken
Umweltverschmutzung oder Verletzung von Umweltstandards
Verletzung von Datenschutzrichtlinien
Korruption oder Bestechung
Um solche Missstände zu melden, haben wir einen Meldestellen-Beauftragten benannt, an den Sie sich vertaulich wenden können:
Thomas Solbach
02661-626217
Bitte zögern Sie nicht, von dieser Möglichkeit gebrauch zu machen, um die Qualität und rechtskonforme Arbeitsweise in unserem Unternehmen zu wahren.